Wer hat Anspruch?

Wer hat Anspruch?

Roter Pfeil beschriftet mit ElterngeldDas Elterngeld ist eine soziale Absicherung und somit gibt es natürlich wie immer, wenn der Staat einem Geld gibt, gewisse Grundregeln und Anspruchsregelungen. Diese Regelungen legen fest, wer, wann und wie viel Anspruch auf Elterngeld hat. Grundsätzlich ist jeder Elternteil, der durch das Kind einen gewissen Verdienstausfall hat, berechtigt Elterngeld zu beantragen. Doch es ist nicht so leicht, wie es vielleicht auf den ersten Blick scheint.

Elterngeld- Anspruch als soziale Absicherung

Denn natürlich kann man nicht immer Elterngeld bekommen. Nein wenn das Familiäre Einkommen ein gewisses Grenzmaß übersteigt, wird der Antrag auf Elterngeld sicherlich abgelehnt werden, denn Elterngeld ist eine soziale Absicherung und wenn eine soziale Absicherung grundsätzlich nicht nötig ist, dann wird der Staat sie auch nicht bewilligen.

Wer und in welchem Ausmaß berechtigt ist Elterngeld in Anspruch zu nehmen, das kann bei den entsprechenden Stellen nachgefragt werden. Ebenso kann dort der Antrag auf Elterngeld abgeholt und eingereicht werden, denn wie immer bei staatlichen Förderungen gilt, ohne Antrag kein Anspruch! Will man also sein Recht auf Elterngeld geltend machen, muss man in jedem Fall den entsprechenden Antrag samt nötiger Nachweise und Dokumente einreichen!